Handwerkskarte
Über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer (HWK) eine Bescheinigung (Handwerkskarte) aus.
In die Handwerkskarte werden Name und Anschrift der Inhaberin/des Inhabers, Betriebssitz, das zu betreibende Handwerk und bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie der Zeitpunkt der Eintragung und gegebenenfalls zusätzlich der Name der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters oder der/des für die technische Leitung verantwortlichen persönlich haftenden Gesellschafterin/Gesellschafters eingetragen.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Handwerkskarte über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
§ 10 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
Zuständige Stellen
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12 , 23552 Lübeck, Hansestadt
+49 451 1506-180
ÖffnungszeitenAnsprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr
Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
Verkehrsverbindnungen
Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
Parkplätze
Parkplatz
Zufahrt über Fischergrube.
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6, 24105 Kiel
+49 431 988-6161111
ÖffnungszeitenMo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Verkehrsverbindnungen
Haltestelle: Reventloubrücke
BUS
51
Haltestelle: Landtag
BUS
41 / 42
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Düsternbrooker Weg
Parkplatz
Parkplatz Reventloubrücke