Gründungszuschuss bei Existenzgründungen
Existenzgründerinnen und-gründern, die einen Gründungszuschuss beantragen möchten, benötigen eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammer.
Als Entscheidungshilfe für den Fördermittelgeber bewerten Kammern als fachlich kompetente und unabhängige Gutachter die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens. Bei einer Tragfähigkeitsprüfung wird darauf geachtet, dass das Gründungsvorhaben realistisch und nachvollziehbar ist. Bewertet werden
- die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzeptes und
- die fachliche und persönliche Eignung des Unternehmers,
das heißt ist die Gründerin/der Gründer neben der fachlichen Qualifikation auch kaufmännisch in der Lage, ein Unternehmen zu führen und kann sie/er mit den geplanten Vorhaben zukünftig eine ausreichende Lebensgrundlage schaffen. Grundlage für die Beurteilung ist ein Businessplan.
An wen muss ich mich wenden?
Zunächst an die Agentur für Arbeit, danach an die in § 93 SGB III genannten Stellen. Diese können bei den Kammern sein:
- die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Kammer sind ein aussagekräftiges Unternehmenskonzept sowie gegebenenfalls weitere zur Begutachtung notwendige Unterlagen vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erstellung eines fachlichen Gutachtens ist möglicherweise entgeltpflichtig. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Kammer oder die gewählte fachkundige Stelle.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung.
Anträge / Formulare
Antragsformulare erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der HWK und IHK.
Zuständige Stellen
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2 , 24103 Kiel
+49 431 5194-234
ÖffnungszeitenÖffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Verkehrsverbindnungen
Lorentzendamm (KVG Linien 11+91+501+502+701+900+901)
Parkplätze
Parkplatz
Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
Behindertenparkplatz
IHK zu Kiel - Tiefgarage
Parkplatz
Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13 , 24837 Schleswig
+49 46 21 939-126
ÖffnungszeitenMontag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71 , 24105 Kiel
+49 431 57065-25
ÖffnungszeitenMontag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d , 24114 Kiel
+49 431 5 70 49-10
ÖffnungszeitenMo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13 , 24837 Schleswig
+49 46 21 9391-26
ÖffnungszeitenMontag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17 , 24768 Rendsburg
+49 4331 9453-199
ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6, 24105 Kiel
+49 431 988-6161111
ÖffnungszeitenMo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Verkehrsverbindnungen
Haltestelle: Reventloubrücke
BUS
51
Haltestelle: Landtag
BUS
41 / 42
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Düsternbrooker Weg
Parkplatz
Parkplatz Reventloubrücke