Fundsachen
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Hinweise für Neumünster:
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten der zentralen Information in den Rathaus-Arkaden, wo Fundsachen aufbewahrt werden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).
Rechtsgrundlage
§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Zuständige Stellen
Ordnungsaufgaben, Wahlen, Gewerbeangelegenheiten der Stadt Neumünster
Großflecken 63, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2521
ÖffnungszeitenMontag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Mitarbeiter
Bürgerbüro der Stadt Neumünster
Großflecken 63, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2488
ÖffnungszeitenBürgerbüro im alten Rathaus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Zentrale Information in den Rathaus-Arkaden:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag von 08:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.