Brauchtumsfeuer: Anmeldung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Hinweise für Neumünster:
Brauchtumsfeuer ist in Neumünster nicht anmeldepflichtig!
Einen Flyer mit dem Titel "Gartenabfälle verbrennen?", der sich auch mit Osterfeuer und Brauchtumsfeuer befasst, finden Sie auf der Seite der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Neumünster unter "Broschüren und Flyer".
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Urheber
Zuständige Stellen
Ordnungsaufgaben, Wahlen, Gewerbeangelegenheiten der Stadt Neumünster
Großflecken 63, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2521
ÖffnungszeitenMontag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr