Berufsausbildung: Eintragung des Ausbildungsverhältnisses
Wenn Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb einen Auszubildenden/eine Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden möchten, muss das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Kammer eingetragen werden. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zur Abschlussprüfung.
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen (IHK),
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, zum Beispiel für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Angaben sind notwendig:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden,
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung,
- erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
- Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit,
- Datum des Beginns der Berufsausbildung,
- Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen,
- Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst,
- Name, Vorname, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Eintragung ist vom Ausbildungsbetrieb eine Gebühr zu entrichten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich nach dem Abschluss des Ausbildungsvertrages, spätestens jedoch binnen 4 Wochen nach Beginn der Ausbildung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare für Ausbildungsverträge finden Sie auf den Seiten der IHK.
Zuständige Stellen
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12 , 23552 Lübeck, Hansestadt
+49 451 1506-180
ÖffnungszeitenAnsprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr
Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
Verkehrsverbindnungen
Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
Parkplätze
Parkplatz
Zufahrt über Fischergrube.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2 , 24103 Kiel
+49 431 5194-234
ÖffnungszeitenÖffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Verkehrsverbindnungen
Lorentzendamm (KVG Linien 11+91+501+502+701+900+901)
Parkplätze
Parkplatz
Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
Behindertenparkplatz
IHK zu Kiel - Tiefgarage
Parkplatz
Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13 , 24837 Schleswig
+49 46 21 939-126
ÖffnungszeitenMontag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Hamburger Straße 99a , 25746 Heide
+49 481 88 33 5
ÖffnungszeitenMo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr
Parkplätze
Parkplatz
Mitarbeiter
Frau Eike Burmeister
Frau Antje Lass
Frau Gesa Meyer
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12 , 23795 Bad Segeberg
+49 4551 803-180
ÖffnungszeitenWir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung: Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d , 24114 Kiel
+49 431 5 70 49-10
ÖffnungszeitenMo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13 , 24837 Schleswig
+49 46 21 9391-26
ÖffnungszeitenMontag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17 , 24768 Rendsburg
+49 4331 9453-199
ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6, 24105 Kiel
+49 431 988-6161111
ÖffnungszeitenMo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Verkehrsverbindnungen
Haltestelle: Reventloubrücke
BUS
51
Haltestelle: Landtag
BUS
41 / 42
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Düsternbrooker Weg
Parkplatz
Parkplatz Reventloubrücke
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75 , 24105 Kiel
+49 431 57935-20
Öffnungszeitenmontags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h