Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen
Voraussetzung für die berufliche Umschulung ist eine für die jeweilige Ausbildung geeignete Ausbildungsstätte. Die Eignung ist auch dann erfüllt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden. Die Berufsausbildungsstätte muss nach Art und Ausstattung geeignet sein.
Die zuständige Stelle überwacht die Durchführung der beruflichen Umschulung von Beginn der Maßnahme und fördert diese durch Beratung der an der Umschulung beteiligten Personen. Sie muss zu diesem Zweck Berater oder Beraterinnen bestellen.
Die für die Ausbildung zuständige Stelle ist für die Eignung der Ausbildungsstätte verantwortlich sowie auch für die Beseitigung möglicher Beanstandungen. Kann ein Mangel nicht behoben werden, so muss die nach Landesrecht zuständige Behörde informiert werden. Ausbildende, Umschulende und weitere Personen sind auf Verlangen verpflichtet, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und die Besichtigung der Ausbildungsstätten zu gestatten.
Die zuständige Stelle arbeitet eng mit der Aufsichtsbehörde zusammen, insbesondere bei der Realisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Bei Berufsausbildungen/Umschulungen in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft sowie der Hauswirtschaft muss die Ausbildungsstätte von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt sein. Dabei können das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einverständnis mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmte Mindestanforderungen an Größe, Einrichtung und Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte festsetzen.
An wen muss ich mich wenden?
Sofern keine Zuständigkeit durch Rechtsverordnung festgelegt ist, an die zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z. B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Zuständige Stellen
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung
Bergstraße 2 , 24103 Kiel
+49 431 5194-234
ÖffnungszeitenÖffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Verkehrsverbindnungen
Lorentzendamm (KVG Linien 11+91+501+502+701+900+901)
Parkplätze
Parkplatz
Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
Behindertenparkplatz
IHK zu Kiel - Tiefgarage
Parkplatz
Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2 , 24103 Kiel
+49 431 5194-234
ÖffnungszeitenÖffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Verkehrsverbindnungen
Lorentzendamm (KVG Linien 11+91+501+502+701+900+901)
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Parkplatz
Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
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IHK zu Kiel - Tiefgarage
Parkplatz
Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13 , 24837 Schleswig
+49 46 21 939-126
ÖffnungszeitenMontag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12 , 23795 Bad Segeberg
+49 4551 803-180
ÖffnungszeitenWir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung: Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d , 24114 Kiel
+49 431 5 70 49-10
ÖffnungszeitenMo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13 , 24837 Schleswig
+49 46 21 9391-26
ÖffnungszeitenMontag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17 , 24768 Rendsburg
+49 4331 9453-199
ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6, 24105 Kiel
+49 431 988-6161111
ÖffnungszeitenMo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Verkehrsverbindnungen
Haltestelle: Reventloubrücke
BUS
51
Haltestelle: Landtag
BUS
41 / 42
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Düsternbrooker Weg
Parkplatz
Parkplatz Reventloubrücke
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75 , 24105 Kiel
+49 431 57935-20
Öffnungszeitenmontags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h