Berufliche Weiterbildung: Prüfung abnehmen
Die berufliche Weiterbildung sichert die Erhaltung und Erweiterung der im ersten Bildungsweg erworbenen Berufsfähigkeit. Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die durch die berufliche Fortbildung erworben werden, werden Prüfungen durchgeführt, sodass man sich seinen Fortbildungsabschluss anerkennen lassen kann. Für die Durchführung dieser Prüfungen errichtet die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) Prüfungsausschüsse.
Voraussetzung für die Anerkennung des Fortbildungsabschlusses ist, dass das zuständige Bundesministerium (z.B. Bundesministerium für Bildung und Forschung oder Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) durch Rechtsverordnung für eine betreffende berufliche Weiterbildung eine Fortbildungsordnung festgelegt hat. Gibt es keine solche kammerunabhängige Rechtsverordnung, kann die zuständige Kammer Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen. Sowohl die Fortbildungsordnung als auch die Fortbildungsprüfungsregelungen definieren die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Ziel und Inhalt der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen (meist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung) erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Prüfungsordnung.
Stellt der Prüfling einen Antrag, so ist er von der Ablegung einzelner Prüfungsteile zu befreien, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt:
Er hat eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt.
Außerdem muss die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt sein.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer (RAK) sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Welche Gebühren fallen an?
Über die Höhe von Prüfungsgebühren sowie eventuell anfallende Gebühren für prüfungsrelevante Formulare gibt die zuständige Kammer Auskunft.
Welche Fristen muss ich beachten?
Auskünfte über mögliche Antragsfristen erteilen die jeweils zuständigen Kammern.
Rechtsgrundlage
§§ 53 - 57 i. V. m. §§ 71 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG).
Anträge / Formulare
Gegebenenfalls erforderliche Anmelde- oder Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Kammer.
Was sollte ich noch wissen?
Sofern die Fortbildungsordnung oder eine Regelung der zuständigen Stelle Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, werden ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt.
Nähere Informationen zur Fort- und Weiterbildung finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Kammern.
- HWK - Weiterbildung
- IHK - Weiterbildung
- LWK - Lehrgänge/Seminare
- RAK - Fortbildung für Notare und Fachanwälte
- Steuerberaterkammer – Fortbildung
- Ärztekammer - Weiterbildung für Ärzte
- Ärztekammer - Weiterbildung für medizinische Fachkräfte
- Zahnärztekammer – Fort- und Weiterbildung
- Tierärztekammer - Fort- und Weiterbildung für tiermedizinische Fachangestellte
- Apothekerkammer - Pharmazeutische Fortbildung
Zuständige Stellen
Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12 , 23552 Lübeck, Hansestadt
+49 451 1506-180
ÖffnungszeitenAnsprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr
Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
Verkehrsverbindnungen
Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
Parkplätze
Parkplatz
Zufahrt über Fischergrube.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2 , 24103 Kiel
+49 431 5194-234
ÖffnungszeitenÖffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
Verkehrsverbindnungen
Lorentzendamm (KVG Linien 11+91+501+502+701+900+901)
Parkplätze
Parkplatz
Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
Behindertenparkplatz
IHK zu Kiel - Tiefgarage
Parkplatz
Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13 , 24837 Schleswig
+49 46 21 939-126
ÖffnungszeitenMontag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d , 24114 Kiel
+49 431 5 70 49-10
ÖffnungszeitenMo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13 , 24837 Schleswig
+49 46 21 9391-26
ÖffnungszeitenMontag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17 , 24768 Rendsburg
+49 4331 9453-199
ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6, 24105 Kiel
+49 431 988-6161111
ÖffnungszeitenMo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Verkehrsverbindnungen
Haltestelle: Reventloubrücke
BUS
51
Haltestelle: Landtag
BUS
41 / 42
Parkplätze
Behindertenparkplatz
Düsternbrooker Weg
Parkplatz
Parkplatz Reventloubrücke
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75 , 24105 Kiel
+49 431 57935-20
Öffnungszeitenmontags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h