Abfallrechtliches Nachweisverfahren
Die Entsorgung, das heißt die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Transports von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Einsammler und Entsorger gefährlicher Abfälle auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG).
Einzelheiten zur Nachweisführung bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen erhalten Sie auf den Internetseiten der Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES).
An wen muss ich mich wenden?
- An die GOES,
- an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche (LLUR) oder
- an die Kreise/kreisfreien Städte (Untere Abfallentsorgungsbehörden).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie auf den Internetseiten der GOES.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren auf der Grundlage der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV),
- GOES - Gebührenübersicht (auf Grundlage der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Nachweisverfahren finden Sie auf den Internetseiten der GOES, des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) und der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall).
Zuständige Stellen
Abteilung Natur und Umwelt der Stadt Neumünster
Brachenfelder Straße 1 - 3, 24534 Neumünster
+49 4321 942-2503
ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Mitarbeiter
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25 , 24220 Flintbek
+49 4347 704-02
ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr