Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Anerkennung von Aus- und Fortbildungsstellen

Leistungsbeschreibung

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine staatliche Anerkennung besitzen.

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Wer als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation/Weiterbildung anbieten möchte, benötigt eine Anerkennung als Ausbildungsstätte.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Dez. 43, Fachbereich 431.

Voraussetzungen

Es gelten folgende Voraussetzungen: 

  • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern,
  • Nachweis geeigneter Unterrichtsräume
  • Nachweis geeigneter und ausreichender Lehrmittel für jeden Teilnehmer
  • Sicherstellung fortlaufender Fortbildung des Lehrpersonals
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Aktuelles behördliches Führungszeugnis
  • Ausbildungsprogramm einschließlich des Lehrplans
  • Qualifikationsnachweise der Ausbilder (zum Beispiel Kopie des Fahrlehrerscheins)
  • Auflistung aller Schulungsräume mit Angabe der Adressen, Größe (Plan mit Angabe der Raummaße erforderlich) und 2-3 aussagekräftiger Fotos
  • Nachweis, welche Fahrzeuge für die praktische Ausbildung genutzt werden sollen

 
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen, in dem jeder vorgesehene Schulungsraum und jeder eingesetzte Ausbilder anzugeben ist.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • § 9 Abs. 2 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG),
  • Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Mercatorstraße 9
24106 Kiel

Telefon: 0431 3830
Telefax: 0431 383-2754

E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de