Zuteilung des SSR-Mode-Codes beantragen

Leistungsbeschreibung

Zur Inbetriebnahme eines Luftfahrzeugs müssen Sie dieses mit einem Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder) ausrüsten. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen SSR-Mode-Code zuteilen lassen.

Mit dem Antrag zur Zuteilung eines SSR-Mode-Codes müssen Sie allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug einreichen.        

Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen ist die Empfängerin oder der Empfänger der Rechnung immer die antragstellende Person. Eine abweichende Rechnungsadresse ist nicht möglich.

Mit einem zugeteilten SSR-Mode-Code kann das betreffende Luftfahrzeug am Verkehr teilnehmen, sobald eine Verkehrszulassung vorliegt.

Teaser

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Zuteilung eines SSR-Mode-Codes für ein Luftfahrzeug beantragen.

Verfahrensablauf

Die Zuteilung eines SSR-Mode-Codes können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten die Zuteilung des SSR-Mode-Codes.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare zur Zuteilung eines SSR-Mode-Code auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Halterin oder Halter eines Luftfahrzeugs, das in Deutschland zum Verkehr nach Instrumentenflugregeln zugelassen werden soll.
  • Sie können den Antrag auch als Vertretung stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Zuteilung eines Sekundärradar-Codes
  • für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:
    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung
  • für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Zuteilung eines Sekundärradar-Codes.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

16.08.2022
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Zuständige Stellen

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-0
Telefax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de
Webseite: Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Webseite: Website of the German Federal Aviation Authority (LBA)

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-5480
Telefax: +49 531 2355-5497
Telefax: +49 531 2355-5498

E-Mail: RefT4@lba.de
Webseite: Luftfahrt-Bundesamt, Verkehrszulassung

Öffnungszeiten:

Telefonzeiten:

Montag: 10:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch: 10:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 10:00 bis 12:00 Uhr

Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.