Familienferienerholung: Förderung

Leistungsbeschreibung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für

  • individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
  • Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe

an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.

Teaser

Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.

An wen muss ich mich wenden?

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verdienstnachweis

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeit

Boostedter Straße 3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2140
Telefax: +49 4321 942-2149

E-Mail: kinderundjugendarbeit@neumuenster.de
Webseite: Kinder- und Jugendarbeit an Schulen
Webseite: Kinder- und Jugendbeirat
Webseite: Kinder- und Jugendbüro
Webseite: Schulsozialarbeit

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr