Eintrag eines Sprachvermerks in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen

Leistungsbeschreibung

Um am internationalen Sprechfunkverkehr teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Vermerk in Ihrer Pilotenlizenz, der ihre Sprachkenntnisse nachweist.

Mit dem Eintrag eines Sprachvermerks genehmigt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Nutzung der eingetragenen Sprache im internationalen Flugverkehr.

Sie können mehrere Sprachvermerke eintragen lassen.

Der Sprachvermerk kann in Vertretung beantragt werden.

Teaser

Sie können unterbestimmten Voraussetzungen den Eintrag eines Sprachvermerks in Ihre Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen.

Verfahrensablauf

Den Eintrag eines Sprachvermerks in die Pilotenlizenz können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Senden Sie Ihre Lizenz im Original postalisch an das LBA.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Nach der Bearbeitung und Bewilligung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von den eingetragenen Sprachvermerken in der Lizenz abrufen.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
  • Sie haben alle erforderlichen Sprachprüfungen bestanden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Prüfberichtes der absolvierten Sprachprüfung
  • Nachweis, dass die anerkannte Stelle zur Abnahme von Sprachprüfungen (language testing organisation) dazu durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz berechtigt ist
  • Kopie der Anerkennung der Prüfungsberechtigung der sprachprüfenden Person
  • Erklärung zu Sprachkenntnissen Deutsch

bei einer Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Strafsachen

bei der Kostenübernahmeerklärung durch die bevollmächtigte Person:

  • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

04.04.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-0
Telefax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de
Webseite: Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Webseite: Website of the German Federal Aviation Authority (LBA)

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

E-Mail: aircrew@lba.de
E-Mail: Post-L4@lba.de
E-Mail: LizenzenL4@lba.de
E-Mail: changeofstate@LBA.de

Öffnungszeiten:

nach Vereinbarung