Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen

Leistungsbeschreibung

Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Bodenordnung (einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz) werden zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Unterstützung von Vorhaben in Landesinteresse und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.

Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie, Straßen- und Bahntrassen, Küstenschutz-Anlagen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Gewässerschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.

Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen gemeinschaftlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur

  • Bodenordnung,
  • landwirtschaftlichen Infrastruktur sowie
  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

werden mit Zuwendungen gefördert.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.

Teaser

Erforderliche gemeinschaftliche Aufwendungen zur Flurbereinigung können auf Antzrag gefördert werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) - Zentraldezernat Ländliche Entwicklung.

Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),
  • Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG),
  • GAK-Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 2009 bis 2012,
  • GAK-Rahmenplan 2013 bis 2016: Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung Teil A: Integrierte ländliche Entwicklung.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Flensburg

Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg

Telefon: +49 461 804-1
Telefax: +49 431 804-240

E-Mail: flensburg.poststelle@llnl.landsh.de
Webseite: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)

Breitenburger Straße 25
25524

Telefon: +49 4821 66-0
Telefax: +49 4821 66-2223

E-Mail: itzehoe.poststelle@llnl.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr

Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr

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Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Lübeck

Meesenring 9
23566

Telefon: +49 451 885-1
Telefax: +49 451 885-270

E-Mail: luebeck.poststelle@llnl.landsh.de

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Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr

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Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Telefon: +49 4347 704-0
Telefax: +49 4347 704-116

E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Webseite: Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

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Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

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