Schulen in freier Trägerschaft

Leistungsbeschreibung

Im Gegensatz zu öffentlichen Schulen haben Privatschulen einen freien Träger - und werden deshalb auch „Schulen in freier Trägerschaft" genannt.

Das Grundgesetz (GG) gewährleistet in Art. 7 Abs. 4, 5 GG ausdrücklich das Recht zur Errichtung privater Schulen. Die „Schulen in freier Trägerschaft“ unterliegen der staatlichen Schulaufsicht (Rechtsaufsicht).

Zu unterscheiden ist zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen:

  • Ersatzschulen sind genehmigungspflichtige Schulen, die - nach dem mit ihrer Errichtung verfolgten Gesamtzweck - die allgemeinen Bildungsziele und -abschlüsse anstreben.
  • Ergänzungsschulen sind nicht genehmigungspflichtige, aber anzeigepflichtige Schulen.

Teaser

Privatschulen sind Schulen in freier Trägerschaft.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Schule (in freier Trägerschaft), wenn es um den Schulbesuch geht,
  • an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um eine Genehmigung oder Anzeige von Schulen (in freien Trägerschaft) geht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Checkliste für die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule können Sie sich im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein" herunterladen.

Welche Gebühren fallen an?

  • Für die Genehmigung einer Ersatzschule werden Gebühren zwischen 200,00 und 1.200,00 Euro erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
  • Die Anzeige einer Ergänzungsschule ist nicht gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für den Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Ersatzschule gibt es keine durch Rechtsvorschrift festgelegte Frist. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Das Genehmigungsverfahren dauert in etwa ein halbes Jahr.

Rechtsgrundlage

  • Art. 7 Abs. 4, 5 Grundgesetz (GG),
  • §§ 115 - 118 Schulgesetz (SchulG).

Was sollte ich noch wissen?

Schulen des Gesundheitswesens fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, sondern in den des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG).
Informationen zu Privatschulen und zu Gesundheitsfachberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

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Zuständige Stellen

Adresse:
KIN - Fachschule für Lebensmitteltechnik

Wasbeker Straße 324
24537 Neumünster

Telefax: +49 4321 60199
Telefon: +49 4321 60190

E-Mail: apfelt@kin.de

Adresse:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Telefon: +49 431 988-0

E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Webseite: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 1: Zentrale Dienste und Schuldigitalisierung

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel

Telefon: 0431 988-2301
Telefax: 0431 988-2529

Adresse:
Privatschule Mittelholstein gGmbH, Ersatzschule der Schularten Grund-, Regionalschule, Gymnasium - Privatschule Mittelholstein Außenstelle Neudorf-Bornstein (GS)

Dorfstraße 6
24214 Neudorf-Bornstein

Adresse:
Privatschule Mittelholstein gGmbH, Grundschule und Gymnasium

Schleswiger Chaussee 91
24768 Rendsburg

Telefon: 04331 868755-0
Telefax: 04331 868755-1

E-Mail: service@psmh.schule

Ansprechpartner:
  • Frau Daniel