Erstmalige Erteilung einer Pilotenlizenz beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit einer erteilten Fluglizenz können Sie bestimmte Luftfahrzeugkategorien kommerziell nutzen und steuern. 

Zu den Lizenzen für Pilotinnen und Piloten gehören die

  • Lizenzen für Luftfahrerinnen und Luftfahrer und
  • Lizenzen für Flugdienstberaterinnen und Flugdienstberater.

Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für die folgenden Luftfahrzeugkategorien beantragen:  

  • Flugzeuge (A)
  • Hubschrauber (H) oder
  • Luftschiffe (As)

Dabei haben Sie die Auswahlmöglichkeit eine:

  • Erteilung,
  • Verlängerung,
  • Erneuerung oder
  • Erweiterung

für eine

  • Muster/Klassenberechtigung,
  • musterbezogene Lehrberechtigung,
  • nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
  • sonstige Berechtigung oder
  • besondere Berechtigung für Ihre Lizenz

zu beantragen.

Sie können die Lizenz als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen. 

Bevor Sie eine Lizenz erhalten, prüft das LBA, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen. Mit der erstmalig erteilten Lizenz können Sie das Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.

Teaser

Wenn Sie ein Luftfahrzeug führen oder bedienen möchten, benötigen Sie eine Pilotenlizenz. Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.

Verfahrensablauf

Die Erteilung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten können Sie online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.

Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und erhalten die Lizenz per Post.

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
    • eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
  • Sie haben alle erforderlichen theoretischen und praktischen Prüfungen (zum Beispiel Ausbildung, Prüfung, Bestätigung über Flugerfahrung) bestanden und können diese nachweisen.
  • Sie haben die Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

wenn Sie eine Lizenz zum gewerblichen Führen von Luftfahrzeugen (keine ICAO-Lizenz) beantragen:

  • Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
  • Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses nach TeilMED (Vorder- und Rückseite)
  • deutsches Sprechfunkzeugnis oder Anerkennungsbescheinigung der Bundesnetzagentur des ausländischen Sprechfunkzeugnisses
  • gültiger Bescheid über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
  • Nachweis der theoretischen und praktischen Voraussetzungen durch die Verkehrsfliegerschule (ATO), zum Beispiel 
    • Ausbildung,
    • Prüfung,
    • Bestätigung über Flugerfahrung.
  • Bestätigung der Flugerfahrung für Berufsflugzeugführerinnen und Berufsflugzeugführer (CPL/IR) beziehungsweise Pilotinnen und Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL) nach TeilFCL zur Ausstellung einer Lizenz für Verkehrsflugzeugführerinnen und Verkehrsflugzeugführer (ATPL) nach Teil-FCL
  • Kopie des Prüfungsprotokolls

wenn Sie eine Lizenz zum nichtgewerblichen Führen von Luftfahrzeugen (ICAO-Lizenz) beantragen:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung
  • gültiger Bescheid über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
  • deutsches Sprechfunkzeugnis oder Anerkennungsbescheinigung der Bundesnetzagentur des ausländischen Sprechfunkzeugnisses
  • gegebenenfalls Lizenzbestätigung aus Drittland ("Verification")
  • Nachweis einer nach Regularien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bestandenen praktischen Prüfung
  • Nachweis einer nach Regularien der EASA bestandenen theoretischen Prüfung
  • Nachweis der theoretischen und praktischen Voraussetzungen durch die Verkehrsfliegerschule (ATO), zum Beispiel 
    • Ausbildung,
    • Prüfung,
    • Bestätigung über Flugerfahrung.
  • Nachweis der Flugerfahrung
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses nach TeilMED (Vorder- und Rückseite)

wenn Sie eine Lizenz für Flugdienstberaterinnen oder Flugdienstberater beantragen:

  • Nachweis der theoretischen Prüfung
  • Nachweis der praktischen Prüfung
  • Kopie Ihres Personalausweises oder der Meldebestätigung
  • gültiger Bescheid über die Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung

bei Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten

für eine Kostenübernahmeerklärung an die bevollmächtigte Person:

  • Nachweis der Kostenübernahmeerklärung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

02.06.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-0
Telefax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de
Webseite: Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Webseite: Website of the German Federal Aviation Authority (LBA)

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

E-Mail: aircrew@lba.de
E-Mail: Post-L4@lba.de
E-Mail: LizenzenL4@lba.de
E-Mail: changeofstate@LBA.de

Öffnungszeiten:

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