Zahlungserleichterung für Versicherte bei der Künstlersozialkasse beantragen

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich ist die Künstlersozialkasse verpflichtet, alle Beitragsforderungen rechtzeitig und vollständig zu erheben.

Sollten Sie mit Ihren Beitragszahlungen in einen Rückstand geraten sein, können Sie bei der Künstlersozialkasse eine Zahlungserleichterung beantragen. Die Art und Laufzeit der Zahlungserleichterung richten sich dabei nach Ihrer individuellen Situation.

Teaser

Wenn Sie als Versicherte oder Versicherter mit Ihren Beitragszahlungen in Rückstand geraten sind, können Sie mit der Künstlersozialkasse ein neues Zahlungsziel vereinbaren.

Verfahrensablauf

Eine Zahlungserleichterung können Sie online oder per Post bei der Künstlersozialkasse beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 20 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite können Sie dann auswählen, welchen Antrag auf Zahlungserleichterung Sie stellen möchten.
  • Im Folgenden sind von Ihnen Angaben zu Ihrem Antrag zu machen und soweit erforderlich, Unterlagen hochzuladen.
  • Auch ergänzende Angaben sind möglich.

Antrag per Post:

  • Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, welche Zahlungserleichterung Sie beantragen möchten.
  • Schlagen Sie in Ihrem formlosen Schreiben bitte eine monatliche Ratenhöhe oder einen Termin für den Ausgleich der Beitragsrückstände vor.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Bitte antworten Sie auf Rückfragen möglichst umgehend.

Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.

Voraussetzungen

  • Ein sofortiger vollständiger Ausgleich Ihres Beitragsrückstandes wäre mit erheblichen Härten verbunden.
  • Die Begleichung Ihres Beitragsrückstandes wird durch die Ratenzahlung oder Stundung nicht gefährdet.
  • Wenn Sie einen Erlass oder Teilerlass beantragen: Die Begleichung des Beitragsrückstandes wäre unbillig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig von der Art und der Laufzeit der Zahlungserleichterung.

Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit kurzer Laufzeit beantragen:

  • formloser Antrag auf Zahlungserleichterung

Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit längerer Laufzeit oder eine andere Zahlungserleichterung beantragen:

  • formloser Antrag auf Zahlungserleichterung
  • Weitere Unterlagen über Ihre finanzielle Situation, die gegebenenfalls per Post von Ihnen angefordert werden. Beim Online-Antrag werden Sie direkt zum Hochladen der erforderlichen Unterlagen aufgefordert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

31.03.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Versicherte

Gökerstr. 14
26384 Wilhelmshaven
26380 Wilhelmshaven

Telefon: +49 4421 9289000

E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Webseite: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
Webseite: Internetseite der Künstlersozialkasse

Öffnungszeiten:

Service-Center (Hotline):


Montag 09:00 – 16:00 Uhr


Dienstag 09:00 – 16:00 Uhr


Mittwoch 09:00 – 16:00 Uhr


Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr


Freitag 09:00 – 16:00 Uhr


Besuche sind nach Terminvergabe möglich.

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht