Archive: Einsichtnahme in Archivgut

Leistungsbeschreibung

Archive in Schleswig-Holstein stehen jedermann offen. Zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen können Sie im jeweils zuständigen Archiv Archivgut auswerten. Archivgut können Akten sein, aber auch Karten, Urkunden, Fotos, Filme oder digitale Daten. Viele Archive unterhalten Bibliotheken mit lokal- und regionalhistorischen Veröffentlichungen.

Das Landesarchiv Schleswig-Holstein in Schleswig übernimmt und sichert zentral die historischen Unterlagen der Landesverwaltung und ihrer Vorgängerbehörden. Die Städte, Kreise, Ämter und Gemeinden unterhalten eigene Archive. Neben dem Landesarchiv und den Kommunalarchiven können Sie auch kirchliche Archive für Ihre Recherchen heranziehen. Das Archiv der Christian-Albrechts-Universität wird im Landesarchiv verwaltet.

Archive erschließen historische Dokumente in Datenbanken und Verzeichnissen, die in den Lesesälen der Archive und teilweise im Internet zur Verfügung stehen. Das Archivpersonal unterstützt Sie bei Ihrer Recherche.

Eine Einsichtnahme ist nur vor Ort in den Lesesälen zu den Öffnungszeiten möglich. Die wertvollen Unterlagen können nicht entliehen werden. In der Regel können aber Reproduktionen in Auftrag gegeben werden. Eine vorherige Anmeldung kann erforderlich sein.

Teaser

Archive in Schleswig-Holstein stehen jedermann offen.

An wen muss ich mich wenden?

An das jeweilige Archiv.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einige Archive verlangen die Vorlage Ihres Personalausweises. Genaue Auskünfte hierzu erteilt das jeweilige Archiv.

Welche Gebühren fallen an?

Über die Erhebung von Gebühren entscheiden die Archivträger. Setzen Sie sich diesbezüglich mit dem jeweiligen Archiv in Verbindung.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivgutes in Schleswig-Holstein (Landesarchivgesetz - LArchG).

Was sollte ich noch wissen?

Nähere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Schleswig-Holsteinischen Archive.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Kulturbüro und Stadtarchiv

Kleinflecken 26
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-3118 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-3422

E-Mail: kulturbuero@neumuenster.de
Webseite: Infos rund um Kultur
Webseite: Stadtarchiv

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr

Dienstag auch von 14:00 bis 17:00

Donnerstag auch von 14:00 bis 18:30 Uhr

Ansprechpartner:
  • Kunstflecken, KINOBühne

    Telefon: +49 4321 942-3317

  • Theater, Konzerte, Kabarett, Bildende Kunst

    Telefon: +49 4321 942-3117

  • Verwaltung, Vermietung Theater

    Telefon: +49 4321 942-3116

  • Theaterabos, Einzel- und Tauschkarten

    Telefon: +49 4321 942-3316

  • Kulturelle Kinder- und Jugendbildung

    Telefon: +49 4321 942-3315

  • Stadtarchivar

    Telefon: +49 4321 942-2463

Adresse:
Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Neumünster

Brachenfelder Straße 1-3
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2617 (Geschäftszimmer)
Telefon: +49 4321 942-2685 (Archiv der Bauaufsicht)
Telefax: +49 4321 942-2624

E-Mail: bauaufsicht@neumuenster.de
Webseite: Untere Bauaufsichtsbehörde

Öffnungszeiten:

Besprechungstermin möglichst telefonisch vereinbaren, ansonsten:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

Sprechzeiten für das Archiv der Bauaufsicht:

Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Landesarchiv Schleswig-Holstein

Prinzenpalais
24837

Telefon: +49 4621 86-1800
Telefax: +49 4621 86-1801

E-Mail: landesarchiv@schleswig-holstein.de
Webseite: Homepage

Öffnungszeiten:

Lesesaal: Mo - Fr 08:30 - 17:00 Uhr