Genehmigung von Bonuspunkten für Teil-66-Lizenz beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen ist unter anderem eine Teil-66-Lizenz notwendig. Um eine Lizenz nach Teil-66 zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie bestimmte Modulprüfungen bestanden haben. Mit der Hilfe von Bonuspunkten können Sie von dieser Nachweispflicht ganz oder teilweise befreit werden. Bonuspunkte erhalten Sie, wenn Sie über gleichwertige Qualifikationen verfügen und diese nachweisen können. Ihre Qualifikationen werden dann mit den regulär erforderlichen Modulprüfungen verglichen.

Wenn Sie Bonuspunkte erhalten möchten, sollten Sie vor der Antragstellung Ihre Absicht mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) klären.

Bei der Beantragung von Bonuspunkten müssen Sie

  • Angaben zur antragstellenden Person angeben,
  • darstellen, inwieweit die angegebenen Qualifikationen und Erfahrungen, denen der Modulprüfungen entsprechen,
  • zusätzliche Unterlagen hochladen, die die Genehmigung Ihrer Bonuspunkte bestätigen.

Mit der Genehmigung Ihrer Bonuspunkte erhalten Sie als Ergebnis der Bonuspunkteübertragung einen Bescheid in Form eines Genehmigungsdokuments.

Beachten Sie bei der Beantragung, dass Bonuspunkte, die bereits im Bonuspunktebericht stehen, nicht erneut beantragt werden müssen.

Teaser

Wenn Sie eine Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Teil-66 anstreben und bereits über Qualifikationen verfügen, können Sie die Genehmigung von Bonuspunkten beantragen. Dadurch kann die Nachweispflicht von Modulprüfungen (teilweise) entfallen.

Verfahrensablauf

Die Genehmigung von Bonuspunkten können Sie online beantragen:

  • Klären Sie Ihre Absicht mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts, bevor Sie Ihren Antrag stellen.
  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und gegebenenfalls weitere Ergebnisdokumente.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine natürliche Person.
  • Sie sind mündig, das heißt, Sie sind handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
  • Sie verfügen über die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen mit den einhergehenden bestätigenden Unterlagen.
  • Es wird unbedingt empfohlen, Ihre Absicht mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts zu klären, bevor Sie Ihren Antrag stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Genehmigung von Bonuspunkten
  • Personalausweis oder Reisepass

Nachweise Ihrer notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen Bei Vertretung:

  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)

bei einer Adresse im Ausland:

  • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlage

VO (EU) Nr. 1321/2014 66.A.25(e) i.V.m. 66.B.400

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Das Luftfahrt-Bundesamt bescheinigt nur Bonuspunkte für in Deutschland erworbene Abschlüsse.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Bonuspunktebericht Genehmigung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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Zuständige Stellen

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-0
Telefax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de
Webseite: Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Webseite: Website of the German Federal Aviation Authority (LBA)

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal


38001 Braunschweig

Telefon: +49 531 23555297
Telefax: +49 531 23555297

E-Mail: aml@lba.de
Webseite: Anfragen zum Thema Technisches Personal
Webseite: Inquiries about technical personnel

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Montag: 13:00 - 15:00 Uhr


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Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr


Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr