Rücktritt von einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal erklären

Leistungsbeschreibung

Mit der Rücktrittserklärung können Sie von einer bereits beantragten Prüfungssitzung beim Luftfahrt-Bundesamt zurücktreten. Die Rücktrittserklärung richtet sich an Luftfahrtpersonal.

Ein Rücktritt ist aus Krankheitsgründen oder anderen triftigen Gründen (zum Beispiel Todesfall in der Familie oder Erkrankung des Kindes) möglich.

Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen beziehungsweise Nachweise verfügen.

Nach Bearbeitung der Rücktrittserklärung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten Sie einen Bescheid über die Zurückweisung oder Akzeptanz des Rücktritts. Je nach Akzeptanz oder Zurückweisung eines Rücktrittes gilt die beantragte Prüfungsarbeit als „entschuldigt“ oder „unentschuldigt“.

Teaser

Sie haben sich für eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt angemeldet? Ein Rücktritt ist auf Antrag möglich, wenn Sie einen triftigen Grund vorweisen können.

Verfahrensablauf

Um von einer bereits beantragten Prüfungssitzung zurückzutreten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Nach Eingang der Erklärung bearbeitet das Luftfahrt-Bundesamt die Unterlagen. Anschließend wird ein Bescheid digital an das Postfach versendet.
  • Alternativ: Füllen Sie das Rücktrittsformular auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes aus und senden es per Post, Fax oder per E-Mail an die angegebene Adresse. Bei Versand per E-Mail muss die eigenhändige Unterschrift zum Beispiel als PDF-Anhang erkennbar sein.

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Voraussetzungen

  • Ein Rücktritt von einer beantragten Prüfungssitzung kann stets nur aus triftigen Gründen erfolgen.
  • Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen nach   Prüfungstermin erklärt werden
  • Der Rücktritt muss innerhalb von 3 Kalendertagen erklärt werden
  • Die Prüfungsunfähigkeit muss ausreichend und spätestens 5 Kalendertage nach Eingang der Rücktrittserklärung nachgewiesen werden.
  • Bei Krankheit reichen Sie bitte alle Nachweisdokumente im Original per Post ein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise, zum Beispiel ein Attest
  • bei Vertretung: Nachweis der Vertretungsberechtigung

Welche Unterlagen in ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Rücktrittsformular entnehmen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsbehelf

Widerspruch  
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

Was sollte ich noch wissen?

  • Bitte beachten Sie, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht anerkannt wird.

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

03.11.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon: +49 531 2355-0
Telefax: +49 531 2355-9099

E-Mail: poststelle@lba.de
Webseite: Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Webseite: Website of the German Federal Aviation Authority (LBA)

Adresse:
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2 (Abnahme von Theorieprüfungen)

Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Telefon: +49 531 23554280
Telefax: +49 531 23554299

E-Mail: bewerbermeldungen@lba.de
E-Mail: theoriepruefungen@lba.de
Webseite: Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes