Objekt-Identifikator (OID) für den elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen in Deutschland beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die standardisierte Softwarekommunikation im deutschen Gesundheitswesen können Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Unternehmen, das Software herstellt oder IT-Dienstleister Ihre Objekte für den Austausch kennzeichnen. Dafür werden eindeutige Objekt-Identifikationsnummern (OID) zugewiesen.

Eine OID ist eine feste Nummer zur Identifizierung von Objekten. Das sind zum Beispiel:

  • Organisationen,
  • Templates,
  • Identifikatoren,
  • Kodierschemata,
  • Wertelisten beziehungsweise Valuesets.

Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen. Diese Nummern werden vergeben, da Computer besser mit Zahlen als mit nicht standardisiertem Text umgehen können.

Teaser

Wenn Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Softwareherstellende oder IT-Dienstleistende Daten zwischen Ihrer Software und anderen Softwaresystemen im Gesundheitswesen austauschen möchten, können Sie diese Objekte mit eindeutigen Objekt-Identifikationsnummern kennzeichnen.

Verfahrensablauf

Als antragsstellende Person beantragen Sie online die Zuweisung einer Objekt-Identifikationsnummer (OID) oder stellen einen Änderungsantrag für eine bestehende OID:

  • Registrieren Sie  sich für die Anwendung. Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung.
  • Loggen Sie sich mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort ein
  • Wählen Sie anschließend den Antragstyp aus:
    • Erstantrag: Wenn Sie einen Objekt-Identifikator neu beantragen möchten, wählen Sie "Erstantragsformular".
    • Änderungsantrag: Wenn Sie vorhandene Daten ändern möchten, wählen Sie "Änderungsantragsformular".
  • Sie erfassen die erforderlichen Angaben.
  • Sie übermitteln Ihren Antrag. Das System prüft, ob alle erforderlichen Angaben vorhanden und korrekt ausgefüllt sind. Speichern Sie die übermittelten Daten als PDF zur Dokumentation.
  • Sie erhalten eine Übermittlungsbestätigung.
  • Nach Bearbeitung erfolgt die Zuweisung einer OID per E-Mail an die Kontaktperson oder die antragstellende Person.
    Gegebenenfalls erfolgen Rückfragen an Ihr Postfach in der Anwendung. Sie erhalten eine Benachrichtigung, dass eine Nachricht in Ihrem Postfach liegt.

Voraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für die Zuteilung einer OID dauert maximal 1 Woche.

Rechtsgrundlage

Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.12.2005 (AZ Z25-133000/05)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

16.06.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Abteilung Kodiersysteme & Register – Fachgebiet Medizinische Terminologien (K3)

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt Waisenhausgasse 36-38a
50676 Köln, Stadt

Telefon: +49 228 99307-4945
Telefax: +49 228 99307-5207

E-Mail: oid-registratur@bfarm.de
Webseite: Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht