Beim Eisenbahn-Bundesamt die Bereitstellung einer elektronischen Akte zur Einsicht beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie an einem Verwaltungsverfahren direkt oder bevollmächtigt beteiligt sind und etwa zur Begründung Ihres Widerspruchs Einblick in die Unterlagen des Ausgangsverfahrens nehmen möchten, können Sie dies beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beantragen. Das EBA stellt Ihnen die gewünschten Verfahrensunterlagen in elektronischer Form über das e-Service-Portal zur Verfügung. Dort können Sie die PDF-Dokumente für einen Monat einsehen, herunterladen und speichern. 
Lediglich in Ausnahmefällen kann das EBA ihren Antrag ganz oder teilweise ablehnen.

Teaser

Sie befinden sich in einem Verwaltungsverfahren mit dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und benötigen Einsicht in Ihre Verfahrensunterlagen? Dann können Sie Akteneinsicht beim EBA beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die elektronische Akteneinsicht über den Online-Dienst,  per E-Mail, De-Mail oder per Post oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf das e-Service-Portal des EBA. 
  • Loggen Sie sich mit Ihren Nutzerdaten ein.
  • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.
  • Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben. Senden Sie den Antrag online ab. Das System bestätigt Ihnen den Eingang.
  • Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal zur Verfügung. 
  • Die Einsichtsmappe können Sie einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch runterladen.

Antrag per E-Mail, De-Mail oder per Post oder Fax:

  • Schreiben Sie eine formlose E-Mail oder De-Mail an das EBA beziehungsweise senden Sie ein formloses, aber möglichst mit Datum und Unterschrift versehenes Schreiben per Post oder per Fax an das EBA.
  • Das EBA stellt Ihnen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen, die angeforderten Akten als PDF-Dateien im e-Service-Portal zur Verfügung. 
  • Die Einsichtsmappe können Sie einen Monat lang abrufen. Sie können das Dokument in dieser Zeit auch runterladen.
  • Loggen Sie sich dazu mit Ihren Nutzerdaten ein.
    • Sollten Sie noch kein Nutzerkonto für das e-Service-Portal besitzen, müssen Sie sich einmalig registrieren.

Voraussetzungen

  • Sie sind an einem Verfahren beteiligt oder dafür bevollmächtigt.
  • Die Kenntnis der Akten ist zur Geltendmachung oder Verteidigung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gegebenenfalls Vollmacht

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen beachten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Sie können Widerspruch gegen die Sachentscheidung einlegen, nicht gegen die Ablehnung der Akteneinsicht.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

07.06.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt
53135 Bonn, Stadt

Telefon: +49 228 9826-0
Telefax: +49 228 9826-9199

E-Mail: poststelle@eba.bund.de
Webseite: poststelle@eba-bund.de-mail.de

Öffnungszeiten:

Montag 9:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 9:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch 9:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr