Anzeige einer Geburt

Leistungsbeschreibung

Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.

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Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgeerklärung,
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.

Rechtsgrundlage

  • §§ 18 ff Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 34 Personenstandverordnung (PStV)

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Da im Einzelfall ggfs. weitere Unterlagen erforderlich sind, wird empfohlen, sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Standesamt

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2083

E-Mail: standesamt@neumuenster.de
Webseite: Standesamt Neumünster
Webseite: Termin online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr;

Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;

Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr;

Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Geburten A - E

    Telefon: +49 4321 942-2448

  • Geburten F - J

    Telefon: +49 4321 942-2484

  • Geburten K - M

    Telefon: +49 4321 942-2462

  • Geburten N - R, Sch

    Telefon: +49 4321 942-2478

  • Geburten S - Z

    Telefon: +49 4321 942-2348