Jagdsteuer
Leistungsbeschreibung
Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.
Teaser
Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet eine Jagdsteuer erheben.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Es fallen keine Jagdsteuern an.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Steuern und Abgaben
Stadt Neumünster - Steuern und Abgaben
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2351
Telefax: +49 4321 942-2388
E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de
Webseite: Infos rund um Finanzen
Webseite: News zur Grundsteuerreform!
Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
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