Genehmigung für die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Versicherungsbedingungen von Pensionskassen beantragen

Leistungsbeschreibung

Pensionskassen müssen die Änderung von Versicherungsbedingungen, die von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten, genehmigen lassen.

Regulierte Pensionskassen müssen auch neue Versicherungsbedingungen genehmigen lassen. 

Neue sowie geänderte Versicherungsbedingungen dürfen erst dann in Kraft gesetzt werden, wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sie geprüft und genehmigt hat.

Teaser

Sie sind eine Pensionskasse und möchten neue Versicherungsbedingungen einführen oder bestehende Versicherungsbedingungen ändern? Als regulierte Pensionskasse benötigen Sie dazu grundsätzlich eine Genehmigung. Bei anderen Pensionskassen ist ggf. eine Genehmigung erforderlich.

Verfahrensablauf

Um elektronisch die Genehmigung für neue oder geänderte Versicherungsbedingungen bei der BaFin zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Melde und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin auf.
    • Um für das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ Einreichungen vornehmen zu können, müssen Sie sich zuerst im MVP Portal registrieren und sich anschließend mit einem  Antrag für das MVP-Fachverfahren anmelden.
    • Nähere Informationen zur Benutzung des MVP Portals entnehmen Sie dem „Informationsblatt zum Fachverfahren Versicherungsaufsicht“
  • Wählen Sie das Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie Ihre Meldung ab.
  • Nach Eingang prüft die BaFin Ihre Einreichung.
  • Sie erhalten elektronisch oder postalisch einen Bescheid über Ihren Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine regulierte Pensionskasse und möchten neue Versicherungsbedingungen einführen oder bestehende Versicherungsbedingungen ändern oder Sie sind eine deregulierte Pensionskasse und möchten Versicherungsbedingungen ändern, die bereits in der Vergangenheit von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden mussten.
  • Ihre Pensionskasse wird von der BaFin beaufsichtigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Genehmigung
  • Neue beziehungsweise geänderte Versicherungsbedingungen

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Die neuen oder geänderten Versicherungsbedingungen dürfen erst nach Genehmigung in Kraft gesetzt werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verpflichtungsklage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

29.11.2022
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Zuständige Stellen

Adresse:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
53002 Bonn, Stadt Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
60306 Frankfurt am Main

Telefon: +49 228 4108-0
Telefax: +49 228 4108-1550

E-Mail: poststelle@bafin.de
E-Mail: qes-posteingang@bafin.de
E-Mail: fitandproper@bafin.de
Webseite: poststelle@bafin.de-mail.de
Webseite: Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Webseite: Website of the Federal Financial Supervisory Authority (BaFin)