Kommunale Beschilderung

Leistungsbeschreibung

Mittels Piktogrammen, Gebots- oder auch Warnschildern stellen viele Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern viele Orientierungshilfen im öffentlichen Raum zur Verfügung. Diese dienen beispielsweise der Hinweisbeschilderung von

  • bestimmten öffentlichen Einrichtungen
  • Sehenswürdigkeiten
  • Gewerbe- und Industiegebieten
  • Naturschutzgebieten
  • Wegweisungen für Radfahrer oder Fußgänger.
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 45970

E-Mail: stadt@neumuenster.de
Webseite: Webseite

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht