Kommunale Beschilderung
Leistungsbeschreibung
Mittels Piktogrammen, Gebots- oder auch Warnschildern stellen viele Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern viele Orientierungshilfen im öffentlichen Raum zur Verfügung. Diese dienen beispielsweise der Hinweisbeschilderung von
- bestimmten öffentlichen Einrichtungen
- Sehenswürdigkeiten
- Gewerbe- und Industiegebieten
- Naturschutzgebieten
- Wegweisungen für Radfahrer oder Fußgänger.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster
Adresse:
Stadt Neumünster
Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 45970
E-Mail: stadt@neumuenster.de
Webseite: Webseite
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht