Förderung von Technologien für Kollaborations- und Bildungsformate (Digital Learning) beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Kollaborations- und Bildungsformate schaffen möchten, die einerseits innovative Inhalte vermitteln sowie andererseits auch Austausch, Wissenstransfer und Kollaboration zu den innovativen Technologien ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Der Digital Learning Campus (DLC) besteht einerseits aus einer digitalen Lern- und Kollaborationsplattform, auf der man sich spätestens mit dem Start der DLC-Lernorte ein eigenes Zugangsprofil einrichten kann und das später auch auf individuelle Lernpräferenzen eingehen soll. Zum anderen besteht der DLC aus einer Reihe von über die Plattform vernetzten, physischen Lern- und Kollaborationsorten.

Voraussichtlich wird dies an den Hochschulstandorten Flensburg, Kiel, Heide und Lübeck angeboten, wo ein durch Tutorinnen und Tutoren beziehungsweise Trainerinnen und Trainer begleitetes Lernen und Zusammenarbeiten stattfindet.

 

Teaser

Wenn Sie Kollaborations- und Bildungsformate schaffen möchten, die sowohl innovative Inhalte vermitteln als auch Austausch, Wis-senstransfer und Kollaboration zu den innovativen Technologien ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Verfahrensablauf

  • Auf Basis der Aufforderung zum Vollantrag, stellen Sie einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach.
  • Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.    

An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Vorhaben soll Beiträge in den Bereichen Gleichstellung Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung leisten.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. 
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.
  • Kooperationsvereinbarung zwischen den Verbundpartnern beziehungsweise assoziierten Partnern sowie Letter of Intent (Absichtserklärung) aller Partner und Partnerinnen
  • Barrierefreiheit bezüglich des diskriminierungsfreien Zugangs zu den physischen Lernorten sowie zu den Angeboten auf der Plattform
  • Bereitstellung frei zugänglicher Lizenzen aus den Projektentwicklungen 
  • Bereitschaft der Verbundpartner der DLC-Lernorte mit dem DLC-Hub wechselseitig zusammenzuarbeiten und an dessen Begleitforschung konstruktiv mitzuwirken
  • Bereitschaft der Verbundpartner der DLC-Lernorte, eine Schnittstelle zur Future-Skills-Plattform (Lernplattform) vorzusehen
  • An der Hochschule der Verbundkoordination wird Transfer und Vernetzung aus dem DLC-Projekt in die Hochschule sichergestellt
  • Das Vorhaben (Lernort) hat mindestens drei Partner oder Partnerinnen
  • Der DLC-Hub wird als Verbundvorhaben von mindestens einer staatlichen Hochschule, mit mindestens einer weiteren Hochschule und/oder Forschungseinrichtung durchgeführt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Servicekontoanmeldung (Unternehmenskonto)
  • Online-Antragstellung oder Antragstellung in Papierform
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Antragsempfehlungsschreiben
  • Legitimationsnachweis zur Rechtsform des Antragstellenden
  • Beihilferechtliche Bewertung 
  • Scoringbogen zu den Querschnittszielen
  • Datenschutzerklärung
  • Gegebenenfalls Nachweise der Voraussetzungen für die Bewilligung von Bauvorhaben
     

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist zur Abgabe einer Interessensbekundung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein ist am 03.05.2023 abgelaufen.

Nach zugegangener Aufforderung zum Antrag und vor Antragstellung, empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert mindestens 1-2 Monate, kann aber regelmäßig auch mehrere Monaten in Anspruch nehmen.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Fachlich freigegeben am

20.02.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Investitionsbank Schleswig-Holstein für EFRE

Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Telefon: +49 431 9905-0
Telefax: +49 431 9905-3383

E-Mail: info@ib-sh.de