Förderung von Vorhaben für die integrierte Stadtentwicklung im Bereich nachhaltiger städtischer Mobilität beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Vorhaben planen, welche den Ausbau der nachhaltigen städtischen Mobilität im Rahmen der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung vorantreiben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein.

Die Förderung soll dazu dienen, Städte und funktionale städtische Gebiete dabei zu unterstützen, Strategien und Maßnahmen für eine nachhaltige städtische Mobilität zu entwickeln und umzusetzen, um den Herausforderungen bei der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs gewachsen zu sein.

Die Fördermaßnahme zielt auf die Entlastung öffentlicher Räume vom Autoverkehr durch den Umbau der Verkehrsflächen, den Ausbau des Fuß- und Radverkehrs einschließlich der Verknüpfungen mit dem öffentlichen Nahverkehr ab. 

Dabei sollen städtebauliche Defizite behoben werden, um die Lebens- und Umweltbedingungen zu verbessern, indem insbesondere Lärm gemindert, Treibhausgasemissionen reduziert und die Luftqualität verbessert werden. 
Zum Beispiel:

  • Mobilitätskonzepte
  • Radverkehrskonzepte
  • Herstellung und Umgestaltung öffentlicher Infrastruktur zur Optimierung der Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger und/oder zur Verbesserung der Infrastruktur für den ÖPNV
  • Ausbau eines attraktiven Fuß- und Radwegenetzes
  • Umbau von öffentlichen Erschließungsanlagen zu Aufenthalts- und Begegnungsräumen
  • Umgestaltung öffentlicher Erschließungsanlagen zur Herstellung von Barrierefreiheit

Die Förderung erfolgt dabei mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
 

Teaser

Wenn Sie Vorhaben im Bereich der integrierten Stadtentwicklung mit dem Ziel einer nachhaltigen städtischen Mobilität durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. 
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. 
  • Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung. 
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.
     

An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Das Vorhaben soll Beiträge in den Bereichen Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung leisten.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. 
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.
  • Bei Förderung der Mobilitäts- oder Radverkehrskonzeptes
    • Stadtentwicklungskonzept mit Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten
    • Beschluss der kommunalen Selbstverwaltung zur Erstellung des Konzeptes
  • Bei Förderung eines Bauvorhabens
    • Stadtentwicklungskonzept und/oder Mobilitäts- oder Radverkehrskonzept 
    • Beteiligung der/des für die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen zuständigen Beauftragten an der Planung 
    • Beschluss der kommunalen Selbstverwaltung zur Durchführung des Bauvorhabens
       

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsempfehlungsschreiben
  • Projektbeschreibung
  • Stadtentwicklungskonzept und/oder Mobilitäts- oder Rad-verkehrskonzept 
  • Beschluss der kommunalen Selbstverwaltung zur Erstellung des Konzeptes oder zur Durchführung des Bauvorhabens
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Scoringtabelle – Beiträge zu den Querschnittszielen
  • Bei Bauvorhaben: Kostenberechnung und baufachliche‚ Un-terlagen mit mindestens Stand Leistungsphase (LPH) 3
  • Datenschutzerklärung
  • Nachweis der Finanzierung sowie Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel für das Vorhaben

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist zur Abgabe einer Interessensbekundung bei der IB.SH ist am 31.05.2023 abgelaufen. Nach zugegangener Aufforderung zum Antrag und vor Antragstellung, empfehlen wir eine Beratung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen. Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt worden sein. Ohne Genehmigung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Ein weiterer Aufruf zur Abgabe einer Interessenbekundung bei der IB.SH wird im 3. Quartal 2023 erfolgen.
 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung eines Antrages zur Förderung eines nicht-investiven Vorhabens (Konzepte) dauert mindestens 1-2 Monate, kann aber regelmäßig auch mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Die Bearbeitung kann bei investiven Vorhaben (Bauvorhaben) regelmäßig mehrere Monaten in Anspruch nehmen.
 

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch sowie Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

Was sollte ich noch wissen?

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung variiert je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.
 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

19.07.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Investitionsbank Schleswig-Holstein für EFRE

Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Telefon: +49 431 9905-0
Telefax: +49 431 9905-3383

E-Mail: info@ib-sh.de