Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes wird zurückgenommen, wenn bekannt wird, dass bei ihrer Erteilung Versagungsgründe nach § 4 Abs. 1 Nr.1 Gaststättengesetz (GastG) vorlagen.
Die Erlaubnis ist danach zu versagen, wenn
- die/der Antragsteller/in nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
- die Räume für den Betrieb nicht geeignet sind,
- die Räume von behinderten Menschen nicht barrierefrei genutzt werden können,
- der Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt,
- die/der Antragsteller/in nicht durch eine Industrie- und Handelskammer-Bescheinigung die Unterrichtung in lebensmittelrechtlichen Kenntnissen nachweisen kann.
Teaser
Eine Gaststättenerlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn Räume ungeeignet sind, zurückgenommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe
Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2521
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de
Webseite: Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!
Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht