Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
Leistungsbeschreibung
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Teaser
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Kinder- und jugendärztliche Leistungen im Fachdienst Gesundheit
Kinder- und jugendärztliche Leistungen im Fachdienst Gesundheit
Meßtorffweg 8
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2810
Telefax: +49 4321 942-2800
E-Mail: fachdienst.gesundheit@neumuenster.de
Webseite: Fachdienst Gesundheit
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
Pädagogische Fachberatung der Frühkindlichen Bildung der Stadt Neumünster
Pädagogische Fachberatung der Frühkindlichen Bildung der Stadt Neumünster
Boostedter Straße 1
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2065
Telefax: +49 4321 492-2755
E-Mail: fruehkindliche-bildung@neumuenster.de
Webseite: Pädagogische Fachberatung und Koordination in der frühkindlichen Bildung
- Abteilungsleitung
Telefon: +49 4321 942-2065
Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen
Stadt Neumünster - Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0 (Zentrale)
Telefax: +49 4321 942-802155 (Wohngeldstelle)
Telefax: +49 4321 942-2293 (Eingliederungshilfe, BAföG)
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
E-Mail: wohngeldstelle@neumuenster.de
Webseite: Infos zu BaföG
Webseite: Infos zu Wohngeld
Webseite: Infos zur Eingliederungshilfe
Webseite: Infos zu Bildung und Teilhabe
Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Kriegsopferfürsorge: Buchstaben A - K
Telefon: +49 4321 942-2541
- Kriegsopferfürsorge: Buchstaben L - Z
Telefon: +49 4321 942-2762
- Arbeitsgruppenleitung Eingliederungshilfe, Abrechnung Behindertenfahrdienst
Telefon: +49 4321 942-2762