Energiepreispauschale für Studierende, (Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler beantragen

Leistungsbeschreibung

Folgende Personengruppen können eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 EUR zur Entlastung von den gestiegenen Energiekosten erhalten:

  • Studierende sowie Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
  • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen

Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, können Sie die Einmalzahlung online beantragen.

Um Studierende bei den gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel zu unterstützen, hat der Bundestag das Gesetz zur Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler beschlossen.

Das Land Schleswig-Holstein hat darüber hinaus eine Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten auf Personen mit ständigem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, die an Ausbildungsstätten außerhalb Deutschlands im europäischen Ausland (EU, EWR und Schweiz) immatrikuliert oder angemeldet sind, verfügt. Die Energiepreispauschale von 200 Euro muss beantragt werden.

Dazu gibt es zwei unterschiedliche Verfahren. Ausführliche Angaben finden Sie hier:

Teaser

Studieren Sie oder besuchen Sie eine Fachschule oder Berufsfachschule? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Energiepreispauschale beantragen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zu Ihren Energiekosten.

Als Studentin oder Student sowie Berufsfachschülerin, Berufsfachschüler, Fachschülerin oder Fachschüler können Sie eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung beantragen

Verfahrensablauf

Die Energiepreispauschale für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von Fachschulen oder Berufsfachschulen können Sie online beantragen. Sie benötigen für die Beantragung ein BundID-Konto.

  • Registrieren Sie sich auf der Website www.einmalzahlung200.de mit Ihrem BundID-Konto.
  • Sie erhalten von Ihrer Ausbildungsstätte einen Zugangscode und gegebenenfalls eine PIN.
  • Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Nach Absenden Ihres Antrags wird dieser an die zuständige Stelle im Land übermittelt und geprüft.
  • Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Minuten Ihren Bewilligungsbescheid.

Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.

Die Auszahlung können Sie über den Online-Dienst „Einmalzahlung200.de“ beantragen.

Über das Landesverfahren stellen Sie den Antrag, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Schleswig-Holstein, am 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte innerhalb der EU, dem EWR oder der Schweiz außerhalb Deutschlands (!) immatrikuliert oder angemeldet waren. Die Auszahlung können Sie über den Online-Dienst "energiepreispauschale-ausland.antragsportal-studentenwerk.sh" beantragen.

Bitte beachten: Sie können den Zuschuss nur einmal beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
    • Studierende
      • hierzu zählen auch Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester, Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Studierende in einem dualen Studium
    • Schülerinnen oder Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
    • Schülerinnen oder Schüler in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
    • Schülerinnen oder Schüler in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien
    • Auszubildende in Ausbildungsgängen an bestimmten Ausbildungsstätten, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasst sind. Betrifft:
      • Auszubildende an einer Berufsfachschule oder einer Fachschule, die einen mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss machen
      • Auszubildende, die eine Fachschulklasse besuchen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Sie waren am 01. Dezember 2022 in Ihrer Ausbildungsstätte immatrikuliert beziehungsweise angemeldet
  • Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt war am 01. Dezember 2022 in Deutschland
    • Personen, die einen auf maximal 2 Semester begrenzten Studienaufenthalt oder Praktikumsaufenthalt im Ausland durchgeführt haben und parallel noch bei ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert oder angemeldet waren, haben in der Regel ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.

Nähere Informationen finden Sie in den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Links.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zugangscode (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
  • gegebenenfalls PIN (von der Ausbildungsstätte übermittelt)
  • IBAN aus dem SEPA-Raum

Dies unterscheidet sich nach Landes- und Bundesverfahren. Bitte die FAQ in den oben aufgeführten Links beachten.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Gebühr: gebührenfrei

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag bis spätestens 30. September 2023 stellen.

Sie können den Antrag vom 15. März 2023 bis 30. September 2023 stellen.

Antragsfrist: vom 15.03.2023 bis 30.09.2023

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge bis zur Bewilligung dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Bewilligung.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Kurztext

  • Einmalige Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler Gewährung
  • Einmalzahlung (Energiepreispauschale) für Studierende sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler, Fachschülerinnen und Fachschüler in Höhe von 200,00 EUR
  • Nähere Hinweise zu dem antragsberechtigten Personenkreis und weitere wichtige Hinweise finden Sie hier im unten aufgeführten Link "bundesverfahren Einmalzahlung200"
  • In Schleswig-Holstein existiert eine Sonderregelung:
    • Die Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende, Berufs-Fachschülerinnen und Fachschüler nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz-Ergänzungsgesetz (EPPSG) wurde vom Land Schleswig-Holstein auf den Weg gebracht, um eine Lücke im Bundesgesetz zu schließen.
    • Studierende, Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein, die eine Ausbildungsstätte in der EU/EWG und Schweiz besuchen, werden dort nicht berücksichtigt, zum Beispiel Grenzpendler an eine Hochschule oder bestimmte berufliche Schulen in Dänemark. Diesen Menschen will das Land Schleswig-Holstein ebenfalls eine Energiepreispauschale gewähren, sofern sie ihren ständigen Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Dies wurde im Studierenden-Energiepreispauschalen-Ergänzungsgesetz (EPPSEG) geregelt.
    • Nähere Hinweise zu dem antragsberechtigten Personenkreis sind den FAQ zu entnehmen. Diese finden Sie im unten aufgeführten Link "Landesverfahren"
    • Wichtig: Sie dürfen aber nicht bereits einen Antrag auf https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de gestellt haben oder bereits dort einen Zuschuss erhalten haben. Unsere Landesregelung in Schleswig-Holstein soll nur eine Gerechtigkeitslücke schließen, aber keine Doppelförderung gewähren.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in SH

Fachlich freigegeben am

14.07.202306.04.2023
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