Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für längstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit erteilt. Sofern bei der ersten Erteilung dieser Höchstzeitraum nicht ausgenutzt wurde, kann die Aufenthaltserlaubnis entsprechend verlängert werden. Sollten Sie allerdings während dieser 9 Monate keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung ausgeschlossen und Sie sind zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
 

Teaser

Als Forscherin oder Forscher haben Sie in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 9 Monate.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
-    Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
-    Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
-    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und 
     bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
-    Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
 

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Ausländerbehörde

Voraussetzungen

Sie besitzen bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach einer Forschungstätigkeit, die den Höchstzeitraum von 9 Monaten noch nicht ausgeschöpft hat. 
Zudem erfüllen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis. Dies sind insbesondere:
-    ein gesicherter Lebensunterhalt,
-    eine geklärte Identität,
-    Besitz eines gültigen Nationalpasses.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

-    Gültiger Nationalpass
-    Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
-    Nachweis über eine Krankenversicherung
-    Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
-    1 aktuelles biometrisches Foto
-    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen
 

Welche Gebühren fallen an?

Kostenrahmen: Gebühr: EUR 93,00 – 96,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

Bearbeitungsdauer

Ist abhängig vom Arbeitsanfall bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

Rechtsgrundlage

§ 20 Absatz 3 Nr. 2 und Absatz 4 Satz 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG).

§ 8 Absatz 1 AufenthG

Diese Rechtsgrundlagen finden Sie im Internet auf der Seite Gesetze im Internet
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html

 

Rechtsbehelf

-    Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
 

Anträge / Formulare

-    Onlineverfahren möglich: nein
-    Schriftform erforderlich: nein
-    Persönliches Erscheinen nötig: ja
 

Was sollte ich noch wissen?

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung rechtzeitig (4 - 6 Wochen) vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
https://www.make-it-in-germany.com/de/

Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Harburg
Fachamt Einwohnerwesen
Harburger Rathausplatz 1
21073 Hamburg

E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de
Fax: 040 427907600
Telefon: 040 428713849
 

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

20.11.2020
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2326

E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Webseite: Webseite der Ausländerbehörde

Öffnungszeiten:

Digitale Terminvergabe:

https://termin.neumuenster.de/

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Abteilungsleitung
    Zimmernummer: 2.01 Altes Rathaus

    Telefon: +49 4321 942-2477

  • Buchstaben Milm - Mz, N, O, P,Q - Qasi
    Zimmernummer: E.9

    Telefon: +49 4321 942-2181

  • Buchstabe A - Andr
    Zimmernummer: E.5

    Telefon: +49 4321 942-2729

  • Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia
    Zimmernummer: E.4

    Telefon: +49 4321 942-2119

  • Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame
    Zimmernummer: E.12

    Telefon: +49 4321 942-2273

  • Buchstaben Hamf - Hz, I, J, K - Kinf
    Zimmernummer: E.8

    Telefon: +49 4321 942-2432

  • Buchstaben King- Kz, L, M - Mill
    Zimmernummer: E.9

    Telefon: +49 4321 942-2737

  • Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama
    Zimmernummer: E.6

    Telefon: +49 4321 942-2491

  • Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z
    Zimmernummer: E.7

    Telefon: +49 4321 942-2397