Spielplätze: Verunreinigung und Vandalismus melden
Leistungsbeschreibung
Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z. B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.
Teaser
Sofern ein Spielplatz verunreinigt wurde oder missbräuchlich genutzt wird, melden Sie dies bitte dem zuständigen Ordnungsamt.
An wen muss ich mich wenden?
An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Grün- und Freiflächenentwicklung im FD Tiefbau und Grünflächen
Stadt Neumünster - Grün- und Freiflächenentwicklung im FD Tiefbau und Grünflächen
Roonstraße 42
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2029 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2673
E-Mail: gruenflaechen@neumuenster.de
Webseite: Webseite Grünflächen
- Aufzug vorhanden
Stadt Neumünster - Stadtbildpflege des TBZ
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Niebüller Straße 90
24537 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2900
Telefax: +49 4321 942-2921
E-Mail: tbz@neumuenster.de
Webseite: Technisches Betriebszentrum
- Verkehrssicherheit
Telefon: +49 4321 942-2977
Telefon: +49 4321 942-2929
E-Mail: tbz@neumuenster.de