Spielplätze: Verunreinigung und Vandalismus melden

Leistungsbeschreibung

Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z. B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.

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Sofern ein Spielplatz verunreinigt wurde oder missbräuchlich genutzt wird, melden Sie dies bitte dem zuständigen Ordnungsamt.

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Sie wollen einen Mangel melden? Dann können Sie ein Formular aufrufen, in dem Sie den Mangel und den Ort genauer beschreiben können.
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Grün- und Freiflächenentwicklung im FD Tiefbau und Grünflächen

Roonstraße 42
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2029 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2673

E-Mail: gruenflaechen@neumuenster.de
Webseite: Webseite Grünflächen

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
Adresse:
Stadt Neumünster - Stadtbildpflege des TBZ

Niebüller Straße 90
24537 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2900
Telefax: +49 4321 942-2921

E-Mail: tbz@neumuenster.de
Webseite: Technisches Betriebszentrum

Ansprechpartner:
  • Verkehrssicherheit

    Telefon: +49 4321 942-2977
    Telefon: +49 4321 942-2929
    E-Mail: tbz@neumuenster.de