Prostitution: Verbot - Auskunft
Leistungsbeschreibung
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
Teaser
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe
Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2521
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de
Webseite: Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!
Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Frau Beuck
Zimmernummer: 208 (2. Etage, Altes Rathaus)Telefon: +49 4321 942-2129
Telefax: +49 4321 942-2521