Hilfe zur Gesundheit Bewilligung bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Leistungsbeschreibung
Als Leistungsempfängerin von Sozialhilfe oder Grundsicherung werden Sie – wenn Sie nicht krankenversichert sind – vom Sozialamt bei Schwangerschaft und Mutterschaft unterstützt. Dabei erhalten Sie die normalen Krankenkassenleistungen:
- Ärztliche Behandlung und Betreuung,
- Unterstützung durch Hebammen,
- Medikamente, Verband- und Heilmitteln.
Falls benötigt, erhalten Sie Pflege in stationären Einrichtungen. Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und die Familie die Pflege nicht übernehmen kann, werden auch anteilig Kosten für die häusliche Pflege übernommen. Das hängt jedoch von der Pflegestufe ab.
Teaser
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an:
- eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
- Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, oder
- an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Landkreis, kreisfreie Stadt), in der der Wohnsitz liegt.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben, eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen - mit Ausnahme der üblichen Selbstbehalte - keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie weitere Informationen bezüglich Hilfen für Schwangere und Beratungsangeboten für Familien finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Details zur Bundesstiftung erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Stadt Neumünster - Bezirkssozialarbeit im Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Plöner Straße 2
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2514
Telefax: +49 4321 942-2744
E-Mail: asd@neumuenster.de
Webseite: Bezirkssozialarbeit
Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalterzur Verfügung.
Öffnungszeiten des Informationsschalters:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Bezirk Nord
Telefon: +49 4321 963900-31
Telefon: +49 4321 942-2359 - Bildungszentrum Vicelinviertel (BiVi)
Telefax: +49 4321 963900-39
Telefon: +49 4321 96390031 - Bezirk Mitte
Telefon: +49 4321 942-2695
Telefon: +49 4321 942-2537 - Bezirk Süd
Telefon: +49 4321 942-2589
Telefon: +49 4321 942-2698