Schmutzwasseranschluss
Leistungsbeschreibung
Um Ihren Neubau an das Abwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Schmutzwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.
Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.
Gewerbliches oder industrielles Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Galvanik, Kfz-Wäsche, usw.) darf aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe nur eingeleitet werden, wenn besondere wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden (Indirekteinleitergenehmigung).
Teaser
Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe müssen an das Abwassernetz angeschlossen sein (Schmutzwasseranschluss).
An wen muss ich mich wenden?
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
- an den zuständigen Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:
- Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage des Hauskastens im Maßstab 1:200,
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug),
- Name des Unternehmens, durch das die haustechnische Schmutzwasseranlage eingerichtet oder geändert werden soll.
Rechtsgrundlage
- § 30 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz),
- § 58 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) i. V. m. § 33 Abs. 1 Landeswassergesetz.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Zum Thema Schmutzwasseranschluss kann auch die Abteilung Tiefbau Ihr Ansprechpartner sein:
Telefon +49 4321 942-2676
E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Tiefbau
Stadt Neumünster - Tiefbau
Roonstraße 42
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2914
Telefax: +49 4321 942-2673
E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de
Webseite: Webseite Tiefbau
- Schmutzwasseranschluss
Telefon: +49 4321 942-2676
- Arbeitsgruppenleitung Straßenbau
Telefon: +49 4321 942-2655
Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)
Untere Wasserbehörde (FD Natur und Umwelt)
Brachenfelder Straße 1 - 3
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2716 (Geschäftszimmer)
Telefax: +49 4321 942-2503
E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de
Webseite: Natur-, Boden- und Wasserschutz, Umwelt-ABC
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht