Ausnahme vom Mindestalter für die Fahrerlaubnis der Klassen AM, B, BE, C, CE, D1, D1E, D, DE, L und T beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A2, B, BE, C1 und C1E. Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.

Das Fahrerlaubnisrecht ist „besonderes Gefahrenabwehrrecht“. Auch die Mindestaltersgrenzen bezwecken den Schutz der Allgemeinheit und letztendlich auch der Betroffenen selbst.

Entscheidungen über Ausnahmen vom Mindestalter sind stets einzelfallbezogen zu treffen. Für das Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben ist Voraussetzung, dass die Anwendung der Vorschriften für den Antragsteller eine „unbillige, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Härte“ bedeuten würde und ihm ein Warten bis zum Mindestalter auf Grund seiner persönlichen Umstände, die sich wesentlich von denen gleichaltriger Bewerber unterscheiden, nicht zumutbar wäre.

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden, obwohl das Mindestalter noch nicht erreicht ist.

An wen muss ich mich wenden?

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Schriftlicher begründeter Antrag
  • Gegebenenfalls Führungszeugnis

Welche Gebühren fallen an?

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein.

Fachlich freigegeben durch

Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

04.03.2024
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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Mercatorstraße 9
24106 Kiel

Telefon: 0431 3830
Telefax: 0431 383-2754

E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de