Fahrerlaubnis: Neuerteilung / Wiedererteilung

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.

Voraussetzungen:
Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

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Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, benötigen Sie eine neue Fahrerlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:
 

  1. Für alle Klassen:
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
  1. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe,
  • Sehtestbescheinigung.
  1. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe,
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
  1. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
  • Gutachten über besondere Anforderungen,
  • Führungszeugnis.

In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

  • § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • §§ 11 - 14, 20 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und dem Bundesamt für Straßenwesen (BASt).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Führerscheinstelle

Plöner Straße 27
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2134
Telefon: +49 4321 942-2256
Telefon: +49 4321 942-2777
Telefon: +49 4321 942-2443
Telefon: +49 4321 942-2757
Telefax: +49 4321 942-2346 (Verkehrsbehörde)

E-Mail: fuehrerscheinstelle@neumuenster.de
Webseite: Antrag auf Umstellung Ihrer Fahrerlaubnis
Webseite: Webseite der Führerscheinstelle
Webseite: Termin online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

(Nur nach Terminvereinbarung über Online-Terminvergabe!)

Gebäudezugänge:
  • Rollstuhlgerecht