Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Teaser
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe
Adresse:
Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe
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Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2521
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de
Webseite: Online-Terminvergabe für einige Dienstleistungen möglich!
Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht