Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

Leistungsbeschreibung

Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.

Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.

Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Teaser

Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren gemäß Tarifstelle 10 der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
  • Klage

Anträge / Formulare

ELiA steht für „Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung“ und ist eine IT-Lösung, um die Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beantragen. Mit ihr können Betriebe, bzw. die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros, den sehr umfangreichen Antrag elektronisch erstellen und verschlüsselt an die Genehmigungsbehörde versenden.

Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrages nutzen Sie bitte die Möglichkeit eines Beratungsgespräches mit der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde (Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein).

ELiA bietet eine einfach strukturierte und nach einzelnen Formularen übersichtlich gegliederte Oberfläche und unterstützt durch Hilfen, Musteranträge, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen. Ein Speichern ist in jedem Bearbeitungsstand möglich. Die Formulare sind der Reihe nach abzuarbeiten, da es Abhängigkeiten zwischen ihnen gibt.

Hinweise zum Versand:

a) Postalischer Versand auf Datenträger

Sie können die Antragsdatei mit allen Anlagen auf CD, DVD oder USB-Stick an die Genehmigungsbehörde versenden.

b) Elektronischer Versand als ZIP-Datei mittels gesichertem Post-fach (verschlüsselt, evtl. signiert, automatisch)

ELiA wird in folgenden Ländern genutzt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Kurztext

  • Antrag mit ELiA oder schriftlich
  • Zuständig: das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

05.07.2023
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Zuständige Stellen

Adresse:
Landesamt für Umwelt

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Telefon: +49 4347 704-0
Telefax: +49 4347 704-116

E-Mail: poststelle.flintbek@lfu.landsh.de
Webseite: Landesamt für Umwelt

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr

Freitag von 9.00-12.00 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht