Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

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Der Bau oder die Veränderung von Grundstückszufahrten im öffentlichen Straßenraum dürfen nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lageplanskizze
  • Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Tiefbau

Roonstraße 42
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2914
Telefax: +49 4321 942-2673

E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de
Webseite: Webseite Tiefbau

Ansprechpartner:
  • Arbeitsgruppenleitung Straßenbau

    Telefon: +49 4321 942-2655

  • Zufahrt zum Grundstück

    Telefon: +49 4321 942-2690