Hilfe im Haushalt beantragen
Leistungsbeschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Teaser
Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes können beantragt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt weiterführen kann.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen
Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
- Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro.
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Rom - Sim
Telefon: +49 4321 942-2406
- Sin - V
Telefon: +49 4321 942-2427
- W - Z
Telefon: +49 4321 942-2062
- A - Bruh
Telefon: +49 4321 942-2613
- Brui - Fec
Telefon: +49 4321 942-2214
- Kh - Lun
Telefon: +49 4321 942-2739
- Fed - Heim
Telefon: +49 4321 942-2360
- Hein - Kg
Telefon: +49 4321 942-2842
- Luo - Par
Telefon: +49 4321 942-2458
- Pas - Rol
Telefon: +49 4321 942-2411
Stadt Neumünster - Hilfe zum Lebensunterhalt im Fachdienst Soziale Hilfen
Stadt Neumünster - Hilfe zum Lebensunterhalt im Fachdienst Soziale Hilfen
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro.