Hilfe im Haushalt beantragen

Leistungsbeschreibung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.

Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

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Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes können beantragt werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt weiterführen kann.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

§ 70 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

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Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

Öffnungszeiten:
  • Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro.
Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Rom - Sim

    Telefon: +49 4321 942-2406

  • Sin - V

    Telefon: +49 4321 942-2427

  • W - Z

    Telefon: +49 4321 942-2062

  • A - Bruh

    Telefon: +49 4321 942-2613

  • Brui - Fec

    Telefon: +49 4321 942-2214

  • Kh - Lun

    Telefon: +49 4321 942-2739

  • Fed - Heim

    Telefon: +49 4321 942-2360

  • Hein - Kg

    Telefon: +49 4321 942-2842

  • Luo - Par

    Telefon: +49 4321 942-2458

  • Pas - Rol

    Telefon: +49 4321 942-2411

Adresse:
Stadt Neumünster - Hilfe zum Lebensunterhalt im Fachdienst Soziale Hilfen

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro.