Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen

Leistungsbeschreibung

Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
  • Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
  • Blindenhilfe.

Teaser

Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

§§ 70 - 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Termine im Bürgerbüro können Sie nur in der "Zentralen Information in den Rathaus-Arkaden" (nicht im alten Rathaus!) vereinbaren:

Telefon 04321 942 2593

Telefon 04321 942 2250

Telefon 04321 942 2738

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Stadt Neumünster - Bürgerbüro

Kuhberg 18
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-2600 (Bürgerbüro)
Telefon: +49 4321 942-2400 (Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Telefax: +49 4321 942-2488

E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Webseite: Termin online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Bürgerbüro:

Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr

 

Dokumentenausgabe/Fundbüro:

Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr

Dienstag von 08:00 bis 13:45 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr

Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr

 

Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie auf unserer Seite "Formulare" unter dem Punkt "Bürgerbüro".

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Adresse:
Stadt Neumünster - Grundsicherung, Pflege, Senioren im Fachdienst Soziale Hilfen

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

Öffnungszeiten:
  • Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro.
Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Rom - Sim

    Telefon: +49 4321 942-2406

  • Sin - V

    Telefon: +49 4321 942-2427

  • W - Z

    Telefon: +49 4321 942-2062

  • A - Bruh

    Telefon: +49 4321 942-2613

  • Brui - Fec

    Telefon: +49 4321 942-2214

  • Kh - Lun

    Telefon: +49 4321 942-2739

  • Fed - Heim

    Telefon: +49 4321 942-2360

  • Hein - Kg

    Telefon: +49 4321 942-2842

  • Luo - Par

    Telefon: +49 4321 942-2458

  • Pas - Rol

    Telefon: +49 4321 942-2411

Adresse:
Stadt Neumünster - Hilfe zum Lebensunterhalt im Fachdienst Soziale Hilfen

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2525

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Termine gibt es nur nach Vereinbarung. Diese können telefonisch vereinbart werden oder über das Bürgerbüro.