Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Die Ausstellung von Seefahrtbüchern und Musterungsverfahren entfällt seit dem 1. August 2013 auf Grund des in Kraft Tretens des neuen Seearbeitsgesetzes. Das Seemannsgesetz aus dem Jahre 1957 ist damit aufgehoben.

Die Feststellung der Seediensttauglichkeit ersetzt fortan die Musterung, die Dienstbescheinigung das Seefahrtbuch.
Vor dem 1. August 2013 ausgestellte Musterungsbescheide und Seefahrtbücher behalten ihre Gültigkeit.

Teaser

Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft stellt die Seediensttauglichkeit fest und stellt auch die Dienstbescheinigung aus.

An wen muss ich mich wenden?

An die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr).

Fragen zu älteren Vorgängen sind an die jeweiligen Dienststellen der ehemaligen Seemannsämter zu richten (Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (Büsum und Husum), Städte Brunsbüttel, Eckernförde, Flensburg, Heiligenhafen, Kappeln, Kiel, Lübeck und Wyk/Föhr).

Rechtsgrundlage

§§ 12 ff., 33 Seearbeitsgesetz (SeeArbG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten

  • der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) in Hamburg,
  • des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS),
  • der Berufsbildungsstelle Seeschiffahrt e.V. (BBS e.V.) in Bremen,
  • der Zentralen Heuerstelle Hamburg (ZHH).
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Zuständige Stellen

Adresse:
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehr (BG Verkehr)

Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg, Freie und Hansestadt

Telefon: +49 40 36137-225

E-Mail: uwe.borstelmann@bg-verkehr.de
Webseite: BG Verkehr