Projektgebundene oder institutionelle Fördermittel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt und fördert Kooperationen, Begleitmaßnahmen und Beratungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Als Unternehmen, Durchführungsorganisation und als Nichtregierungsorganisation (NGO) können Sie für diese Zwecke beim BMZ finanzielle Fördermittel beantragen.

Mit den beantragten Geldern können Sie wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- und Evaluierungsprojekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit oder Ihre Institution fördern lassen.

Teaser

Sie sind eine wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung? Dann können Sie für projektbezogene Forschungsvorhaben oder für Ihre Institution Fördergelder beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beantragen.

Verfahrensablauf

Die Zuwendung für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder eine entsprechende institutionelle Förderung können Sie online oder per Post beim BMZ beantragen.

Klären Sie die Voraussetzungen zur Förderung mit dem BMZ und schildern Sie Ihr geplantes Projekt.

Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Antrag online aus. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.

Wenn Sie die Förderung per Post beantragen wollen:

  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag und Ihren Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

Das BMZ prüft Ihre Unterlagen, gegebenenfalls fordert es weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.

Voraussetzungen

Ihr Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Projektförderung oder institutionelle Förderung
  • ausführliche Projektbeschreibung
  • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
  • Finanzierungsplan
  • Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am

05.01.2024
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Zuständige Stellen

Adresse:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat Evaluierung und Ressortforschung; DEval, DIE

Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt
53045 Bonn, Stadt Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt

Telefon: +49 228 99535-0
Telefax: +49 228 535-3500

E-Mail: RLGS22@bmz.bund.de
Webseite: Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)