Unternehmensbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.

Teaser

Wer eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft gründen möchte, benötigt eine Anerkennung durch die zuständige Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

An das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein (FM).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:

  • Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
  • die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer/in oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates.

Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich

  • eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person,
  • ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder
  • eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt.

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß dem Landesverwaltungskostengesetz wird eine Gebühr in Abhängigkeit des Prüfungsumfangs berechnet. Diese kann zwischen 5,00 und 5.000,00 Euro betragen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG).

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Zuständige Stellen

Adresse:
Finanzministerium

Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988-0
Telefax: +49 431 988-4172

E-Mail: poststelle@fimi.landsh.de
Webseite: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht