Termine für einige verschiedene Anliegen (u.a. Bürgerbüro, Standesamt, Kfz-, Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten) können Sie online unter termin.neumuenster.de vereinbaren.
Wohnungs- und Obdachlosenhilfe
Leistungsbeschreibung
Soweit wohnungslose Personen über keine Einkünfte verfügen, können den Lebensunterhalt sichernde Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in Anspruch genommen werden.
Sofern darüber hinaus besondere soziale Sozialschwierigkeiten vorliegen, die in Verbindung mit besonderen Lebensverhältnissen (wie z.B. eine fehlende Wohnung) stehen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII. Hierzu gehören insbesondere aber auch Maßnahmen zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung.
Teaser
Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist, Menschen in besonders schwierigen Situationen / Notlagen zu helfen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt bzw. Sozialamt).
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren für die Nutzung kommunaler Obdachlosenunterkünfte können von Ort zu Ort unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ Kommunen, die einen überdurchschnittlichen Anteil an sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen (zum Beispiel Wohnungslose) aufweisen, in deren städtebaulichen Maßnahmen mit dem Ziel der Verbesserung der Wohnverhältnisse.
Beratung bei Fragen zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten Sie auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein, bei der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft und bei der Evangelischen Obdachlosenhilfe.
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Die zentrale Beratungsstelle für Menschen in Wohnungsnot (Diakonie Altholstein) ist in Neumünster für die Obdachlosenhilfe zuständig:
https://www.diakonie-altholstein.de/de/beratung-in-neumuenster
Zuständige Stellen
Soziale Hilfen der Stadt Neumünster
Soziale Hilfen der Stadt Neumünster
Großflecken 59
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-2565
Telefon: +49 4321 942-2494
Telefax: +49 4321 942-2293
Telefax: +49 4321 942-2525
E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de
Sprechzeiten:
dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr
donnerstags auch von 14:30 bis 17:30 Uhr
und nach telefonischer Absprache
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht