• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Wohngeld Änderung

Leistungsbeschreibung

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,

  • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder

  • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohngeldbehörde).

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,

  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,

  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

Diese  Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),

  • Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Fachlich freigegeben am

24.02.2023

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

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Zuständige Stellen

Adresse:
Eingliederungshilfe, Wohngeld, BAföG/Soziale Hilfen der Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster

Telefax: +49 4321 942-2293

E-Mail: soziale-hilfen@neumuenster.de

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Wohngeld: Buchstaben A - Eh

    Telefon: +49 4321 942-2187

  • Wohngeld: Buchstaben Ham - Kn

    Telefon: +49 431 942-2355

  • Wohngeld: Buchstaben Ei - Hal und Ko - M

    Telefon: +49 4321 942-2266

  • Wohngeld: Buchstaben N - Sg

    Telefon: +49 4321 942-2263

  • Wohngeld: Buchstaben Sh - Z

    Telefon: +49 4321 942-2390