• Stadtverwaltung am 29. März 2023 vormittags geschlossen

    Die Dienststellen der Stadt Neumünster bleiben aufgrund einer Personalversammlung am Mittwoch, 29. März 2023, vormittags geschlossen. Dies betrifft auch die Kfz-Zulassungsstelle, das Standesamt, das Bürgerbüro und das Kulturbüro.
    Im Technischen Betriebszentrum ist der Recyclinghof in der Niebüller Straße von 08:30 bis 13:00 Uhr geschlossen und das Servicetelefon von 08:30 bis 13:00 Uhr nicht erreichbar.
    Ausgenommen von der Regelung sind die Kindertagesstätten, das Klärwerk, die Berufsfeuerwehr und der Rettungsdienst, der Fachdienst Gesundheit sowie die Stadtbücherei. Dort wird der Betrieb wie gewohnt aufrechterhalten.

Weiterbildungsbonus für eine berufliche Weiterbildung beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein werden bis zu 40 Prozent der Seminarkosten (max. 1.500 Euro/Kalenderjahr) berufsbezogener Fort- und Weiterbildungen von Erwerbstätigen mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein oder bei Selbstständigen mit Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein gefördert. Die restlichen 60 Prozent der Seminarkosten müssen von Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber übernommen werden.

Teaser

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Teil der Seminarkosten von berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungen von Erwerbstätigen mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein oder bei Selbstständigen mit Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein gefördert.

Verfahrensablauf

Den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein können Sie online und schriftlich beantragen.

Wenn Sie den Weiterbildungsbonus online beantragen möchten:

  • Wenn Sie sich mit dem Servicekonto Plus anmelden, ist Ihre Identität bereits nachgewiesen und Sie können den Förderantrag vollständig online stellen.
  • Wenn Sie sich mit dem Servicekonto anmelden und den Antrag online stellen, müssen Sie zusätzlich einen Datenbegleitschein postalisch an die Investitionsbank Schleswig-Holstein senden, da Ihre Unterschrift im Original benötigt wird.
  • Geht der Datenbegleitschein nicht mindestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung unterzeichnet ein, wird der gestellte Antrag als nicht fristgerecht abgelehnt. Für die Einhaltung dieser Frist ist es ratsam, eine Postlaufzeit von drei Werktagen zu veranschlagen.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder erteilt aufgrund des kurzfristigen Beginns der Weiterbildung zunächst eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn darf nicht mit der Weiterbildung begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Falle einer Förderzusage nach Beendigung der Weiterbildung, Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und abgeschlossener Prüfung des Verwendungsnachweises.

Wenn Sie den Weiterbildungsbonus schriftlich beantragen möchten:

  • Sie füllen das auf der Website der IB.SH bereitgestellte Antragsformular aus und senden es mit Originalunterschrift an die IB.SH.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.

An wen muss ich mich wenden?

  • Investitionsbank Schleswig-Holstein
  • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus – Referat 50 „Aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktförderung, Europäischer Sozialfonds“

Voraussetzungen

  • Ihre Weiterbildung muss Ihrem beruflichen Fortkommen bzw. Ihrer beruflichen Weiterentwicklung dienen.
  • Ihre Weiterbildung wird nicht durch eine andere Stelle gefördert bzw. Sie haben keinen Antrag für diese Weiterbildung gestellt.
  • Ihre Förderung wird nicht im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gefördert bzw. Sie haben keinen Antrag gestellt.
  • Ihre Weiterbildungsmaßnahme wird nicht von Landwirtschaftskammern durchgeführt.
  • Ihre Arbeitsstelle liegt in Schleswig-Holstein (im Fall von in einem Arbeitsverhältnis Erwerbstätigen).
  • Ihr Betriebssitz und die Geschäftsstelle liegen in Schleswig-Holstein (im Fall von selbständig Tätigen).
  • Sie sind nicht Beschäftigte/Beschäftigter in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune).
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftige in einer Religionsgemeinschaft (ausgenommen Kirche).
  • Sie sind nicht Beschäftigte/Beschäftigter einer Transfergesellschaft.
  • Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte der Weiterbildungseinrichtung, die die zu fördernde Weiterbildung durchführt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis:

  • Hauptantrag
  • Anlage „Angaben zur Kostenbeteiligung bei Arbeitnehmenden (vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin auszufüllen)
  • Anlage „Formular für Weiterbildungsträger“ (vom Weiterbildungsträger auszufüllen)
  • Ggf. Anlage zum Antrag für minderjährige und betreute Antragstellende

Für selbständig Erwerbstätige:

  • Hauptantrag
  • Anlage „Angaben zur Kostenbeteiligung bei Selbständigen“ (vom/von der selbständig Erwerbstätigen auszufüllen)
  • Gewerbeanmeldung im Fall von Gewerbetreibenden (Kopie)
  • Anmeldung beim zuständigen Finanzamt im Fall von freiberuflich Tätigen (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Beginn der Weiterbildung.

Antragsfrist: 4 Wochen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 15 Werktage.

Bearbeitungsdauer: 15 Werktage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

22.12.2022
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Zuständige Stellen

Adresse:
Investitionsbank Schleswig-Holstein

Zur Helling 5-6
24143

Telefon: +49 431 9905-0
Telefax: +49 431 9905-3383

E-Mail: info@ib-sh.de

Adresse:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus


24171 Düsternbrooker Weg 94
24105

Telefon: +49 431 988-4760
Telefax: +49 431 988-4700

E-Mail: poststelle@wimi.landsh.de
Webseite: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht