Waffenschein / Kleiner Waffenschein
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein "kleiner Waffenschein“ benötigt.
Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins sind:
- Volljährigkeit (18 Jahre),
- Zuverlässigkeit,
- Persönliche Eignung,
- Nachweis eines Bedürfnisses*,
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
- Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.
(* Für "kleinen Waffenschein" nicht erforderlich.)
Teaser
Wer Waffen in der Öffentlichkeit (z. B. außerhalb der Wohnung) führen möchte, benötigt einen Waffenschein.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Welche Gebühren fallen an?
- Waffenschein: 150,00 Euro,
- Kleiner Waffenschein: 60,00 Euro.
Rechtsgrundlage
- § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV),
Tarifstelle 25.1.33 (Waffenschein),
Tarifstelle 25.1.37 (Kleiner Waffenschein) .
Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster
Um das Verfahren zu verkürzen, empfiehlt es sich, persönlich in der Abteilung Ordnungsangelegenheiten im alten Rathaus, Großflecken 63, Raum 1.09, zu erscheinen!
Zuständige Stellen
Ordnungsaufgaben, Wahlen, Gewerbeangelegenheiten der Stadt Neumünster
Ordnungsaufgaben, Wahlen, Gewerbeangelegenheiten der Stadt Neumünster
Großflecken 63
24534 Neumünster
Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2521
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de
Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;
Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr
Gebäudezugänge:- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht
- Ansprechpartner/-in
Telefon: +49 4321 942-2483
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114
Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Gebäudezugänge:
- Aufzug vorhanden
- Rollstuhlgerecht