Waffenschein / Kleiner Waffenschein

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Kennzeichnung) wird ein "kleiner Waffenschein“ benötigt.

Die Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins sind:

  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung,
  • Nachweis eines Bedürfnisses*,
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* Für "kleinen Waffenschein" nicht erforderlich.)

Teaser

Wer Waffen in der Öffentlichkeit (z. B. außerhalb der Wohnung) führen möchte, benötigt einen Waffenschein.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung des Kleinen Waffenscheins über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent)  zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

  • Waffenschein: 150,00 Euro,
  • Kleiner Waffenschein: 60,00 Euro.

Rechtsgrundlage

  • § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV),
    Tarifstelle 25.1.33 (Waffenschein),
    Tarifstelle 25.1.37 (Kleiner Waffenschein) .

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Neumünster

Um das Verfahren zu verkürzen, empfiehlt es sich, persönlich in der Abteilung Ordnungsangelegenheiten im alten Rathaus, Großflecken 63, Raum 1.09, zu erscheinen!

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Zuständige Stellen

Adresse:
Ordnungsaufgaben, Wahlen, Gewerbeangelegenheiten der Stadt Neumünster

Großflecken 63
24534 Neumünster

Telefon: +49 4321 942-0
Telefax: +49 4321 942-2521

E-Mail: ordnungsangelegenheiten@neumuenster.de
E-Mail: gewerbeamt@neumuenster.de

Öffnungszeiten:

Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr;

Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr;

Mittwoch geschlossen;

Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht
Ansprechpartner:
  • Ansprechpartner/-in

    Telefon: +49 4321 942-2483

Adresse:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114

Telefon: +49 431 530550-0
Telefax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de
Webseite: https://www.ea-sh.de
Webseite: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

sowie Termine nach Vereinbarung

 

Gebäudezugänge:
  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgerecht