Digitales Akkreditierungssymbol beantragen

Leistungsbeschreibung

In Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.

Mit dem Akkreditierungsbescheid wird Ihnen die Erlaubnis zur Verwendung des Akkreditierungssymbols für Ihre Konformitätsbewertungsstelle erteilt.

Das Akkreditierungssymbol bestätigt, dass eine Konformitätsbewertung unter Einhaltung aller relevanten Akkreditierungsanforderungen erbracht wurde. Dieses darf als Nachweis auf die Akkreditierung in Prüfberichten, Kalibrierscheinen, Zertifikaten und Inspektionsberichten im Rahmen des Akkreditierungsbereiches verwendet werden.

Um ein digitales Akkreditierungssymbol für Ihre Konformitätsbewertungsstelle zu verwenden, müssen Sie einen Antrag bei der DAkkS stellen.

Um ein digitales Akkreditierungssymbol verwenden zu können, müssen Sie Bestandskundin oder Bestandskunde der DAkkS mit einer gültigen, ausgesprochenen Akkreditierung sein.

Der Antrag gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle.

Teaser

Wenn Sie ein digitales Akkreditierungssymbol verwenden möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) stellen.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols per E-Mail:

  • Sie füllen das Antragformular elektronisch entsprechend den Pflichtvorgaben aus und senden es per E-Mail an die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
  • Parallel senden Sie das "Autorisierungsdokument" per Post und im Original an die DAkkS.
  • Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.

Voraussetzungen

  • Sie sind Bestandskundin oder Bestandskunde und haben eine gültige Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag zur Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols
  • Autorisierungsdokument von DAkkS und d-Trust

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt davon ab, ob der Antrag vollständig und korrekt eingereicht wurde, das Autorisierungsdokument fehlerfrei vorliegt oder zusätzliche Nachforderungen erforderlich sind.

Bearbeitungsdauer: 2 - 6 Wochen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen

Adresse:
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

Spittelmarkt 10
10117 Berlin, Stadt

Telefon: +49 30 6705910-951
Telefax: +49 30 670591-998

E-Mail: a-nkb@dakks.de
Webseite: Internetseite der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

Öffnungszeiten:

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag 09:00 - 11:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 11:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr

Freitag 09:00 - 11:00 Uhr